Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle
Geschäftsbeziehungen von Core Vision Agency, Inhaber Vanessa-F. Dippel & Phillip
Wolf, Austraße 3, 90763 Fürth, info@corevision-agency.de, Telefon: 0155 100 75397
(nachfolgend „Auftragnehmer“), mit sämtlichen VertragspartnerInnen, (nachfolgend
„Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wurde.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen
Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht
ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind
ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich
anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die
Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer
Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die Unwirksame ist durch eine
wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am
nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsschluss
2.1 Gegenstand dieser AGB sind Verträge über Leistungen im Bereich Social Media
Management (nachfolgend auch: Auftrag) zum Zwecke der zielgerichteten, visuellen
Werbung, die Erstellung von Webdesign und Lösungen der Kommunikation (web)
sowie die Schaffung von Kooperationen und Geschäftsverbindungen (connectivity).
2.2 Dem Angebot zum Vertragsschluss geht eine umfassende Beratung (durch ein
tatsächliches Treffen, Schriftverkehr, Fernmeldekorrespondenz oder E-Mail) zwischen
Auftragnehmer und Auftraggeber voraus.
2.3 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt
auch, wenn dem Auftraggeber Kataloge, technische Dokumentationen (z.B.
Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen),
sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form –
überlassen werden, an denen sich der Auftragnehmer Eigentums- und
Urheberrechte vorbehält.
2.4 Die Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches
Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der
Auftragnehmer berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach
seinem Zugang anzunehmen.
2.5 Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer kommt erst durch
postalische, fernschriftliche oder bei Telefax übermittelte Auftragsbestätigung
seitens des Auftragnehmers zustande oder durch die tatsächliche
Auftragsausführung des Auftragnehmers.
3. Leistungsgegenstand, Laufzeit
3.1. Es werden insbesondere Leistungen der Strategieentwicklung,
Zielgruppenanalyse, Techniksetup und -überprüfung, Grafik- und Texterstellung,
Monitoring und Reporting sowie individuell erforderliche, mit dem Auftraggeber
abgestimmte, Marketingmaßnahmen angeboten.
3.2 Es werden entsprechende Laufzeiten der Betreuung individuell vereinbart.
4. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
4.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für den Auftragnehmer Gestaltungsfreiheit.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Kampagne Änderungen, so hat
er die Mehrkosten zu tragen.
4.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber
zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der
Vergütung verlangen. Das Recht des Auftragnehmers, einen weitergehenden
Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
4.3 Der Auftraggeber sichert zu, dass sämtliche notwendigen Nutzungsrechte
(insbesondere Urheber-, Leistungsschutz- und Markenrechte) und Einwilligungen an
von ihm bereitgestellten oder vorgehaltenen Inhalten vorliegen bzw. von ihm
eigenverantwortlich und rechtzeitig erworben wurden. Der Auftraggeber stellt uns
demgemäß von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung etwaiger Rechte frei.
Die Freistellung beinhaltet auch etwaige Rechtswahrnehmungskosten, die dem
Auftragnehmer entstehen.
5. Urheber- und Nutzungsrechte
5.1 Geistiges Eigentum
Wir besitzen alle Rechte und Rechtsansprüche einschließlich aller zugehörigen
dinglichen und geistigen Eigentumsrechte an den von uns erbrachten und
geschaffenen Gewerken und Leistungen. Die von uns erstellen Gewerke und
erbrachten Leistungen, vorwiegend Designleistungen, Texte, Grafiken, Templates,
Softwaremodule und dergleichen, gelten als urheberrechtliche Werke im Sinne des
Urheberrechtsgesetzes, und zwar auch dann, wenn sie die nach § 2 Abs. 2 UrhG
erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreichen. Uns stehen insoweit die gesetzlichen
Ansprüche des Urhebers an seinem Werk zu. Wir sind ferner berechtigt, an
geeigneter Stelle und in angemessener Form auf unsere Urheberschaft hinzuweisen.
5.2 Rechteeinräumung und Nutzungsumfang
Wir räumen dem Auftraggeber an den für ihn erstellten Gewerken ein einfaches,
räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Leistungen für den jeweiligen
Vertragszweck und für die Dauer der jeweiligen Vertragslaufzeit ein.
Andere Nutzungen, insbesondere die Vervielfältigung oder Verbreitung der Gewerke
oder Teile davon, gleich in welcher Form – mit Ausnahme der vom Auftraggeber
selbst zur Verfügung gestellten oder durch uns vom Auftraggeber übernommenen
Inhalte – ist ohne unsere schriftliche Erlaubnis nicht gestattet. Sofern wir für die
Erbringung unserer Leistungen Content von Drittanbietern erwerben (z. B. auf das
Angebot des Auftraggebers passende Stockfotos), ist eine Übertragung auf den
Auftraggeber ausgeschlossen; der Auftraggeber erhält insoweit lediglich einfaches,
für die Dauer der Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht. Möchte der
Auftraggeber den entsprechenden Content eigenständig über die Vertragslaufzeit
mit uns hinaus verwenden, muss er die jeweiligen Rechte von dem Drittanbieter
erwerben.
Die Rechteübertragung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der
vollständigen Zahlung.
6. Keine Zusicherung von Erfolgen
Auch wenn wir unser Bestes geben, das Angebot unseres Auftraggebers möglichst
überzeugend im Internet darzustellen und die Zielgruppe möglichst passend
anzusprechen, können wir kein konkretes, sich aus den Online-Marketingaktivitäten
ergebendes Leistungsergebnis zusichern.
7. Vergütung
7.1 Die vom Auftragnehmer genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die
dem Angebot zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens
jedoch für vier Wochen nach Abgabe des Angebotes. Alle Preise sind Nettobeträge,
die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
7.2 Reisekosten und Spesen sind nach vorheriger Absprache vom Auftraggeber zu
erstatten. Belege sind vorzulegen.
8. Gewährleistung
8.1 Die Zusendung und Rücksendung von Leistungen und Vorlagen erfolgt auf
Gefahr und für die Rechnung des Auftraggebers.
8.2 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der
Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild, mit der Folge,
dass die Haftung des Auftragnehmers insoweit entfällt.
9. Haftung, Rechte, Pflichten
9.1 Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels
des Vertrags notwendig ist.
9.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig
verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des
Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.3 Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der
gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, wenn Ansprüche
direkt gegen diese geltend gemacht werden.
9.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder
markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen
Leistungen, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-,
Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene
Rechnung durchzuführen.
9.5 In keinem Fall haftet der Auftragnehmer für die rechtliche, insbesondere
wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung.
Allerdings ist er verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken
hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
9.6 Der Auftraggeber berechtigt uns, zum Zwecke der Referenznennung in unseren
Werbematerialien, hauptsächlich auf unserer Website
www.smartsocials-recruiting.de, ihn und die für ihn erstellte Kampagne in
angemessener Weise als Referenz nennen zu dürfen.
9.7 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer
Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und
strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Für die Einhaltung dieser Pflichten
ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
9.8 Dem Auftraggeber obliegen vornehmlich, je nach Berufszweig, gewisse
berufsrechtliche Pflichten, vorwiegend Pflichten zur Angabe bestimmter
Informationen über den Berufsträger, zur Ausübung seines Berufs etc. Ferner
bestehen nach der geltenden Gesetzeslage diverse Informations- und
Hinweispflichten, namentlich z. B. Pflichten zur ordnungsgemäßen
Anbieterkennzeichnung (sog. „Impressum“). Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die
Einhaltung dieser Pflichten selbst Sorge zu tragen. Dies gilt insbesondere auch,
wenn wir im Rahmen der Entwurfserstellung Inhalte von der Internetpräsenz des
Auftraggebers übernehmen. Hauptsächlich obliegt uns keine Kontroll- und
Nachprüfpflicht, ob entsprechende, für den Auftraggeber geltende Pflichten
eingehalten werden. Der Auftraggeber hat uns eigenständig mit Beauftragung der
Leistungen auf etwaige Pflichten und daraus resultierenden Pflichtangaben im
Rahmen unserer Leistungen für ihn hinzuweisen, sodass wir die Einbindung der
notwendigen Informationen entsprechend umsetzen können.
9.9 Der Auftraggeber hat die von dem Auftragnehmer erstellten Inhalte auf
rechtliche Zulässigkeit zu prüfen und ist für deren Gesetzeskonformität selbst
verantwortlich, da der Auftragnehmer selbst keine rechtliche Prüfung vornehmen
kann und auch nicht schuldet. Dies gilt primär im Hinblick auf die Aufmachung von
Werbungen und deren wettbewerbsrechtliche oder nach sonstigen Vorschriften (z.
B. Heilmittelwerbegesetz) bestimmte Zulässigkeit.
10. Vorbeugung vor Datenverlust
10.1 Für den Verlust und die Wiederherstellung von Inhalten, welche uns der
Auftraggeber zur Verfügung stellt oder welche wir von der Website des
Auftraggebers entnehmen, insbesondere Texte, Grafiken und Bilder, übernehmen
wir keine Haftung. Es obliegt dem Auftraggeber, insoweit selbst Backups der Inhalte
durchzuführen. Im Übrigen haften wir jedenfalls nur für die Wiederherstellung bis
zum letzten Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber bei ordnungsgemäßer
Datensicherung eine Sicherung hätte durchführen müssen.
10.2 Sofern wir Daten an den Auftraggeber übermitteln (z. B. Informationen zu
Tracking-Daten und anderen von uns erbrachten Leistungen), behalten wir uns vor,
diese Daten nach erfolgter Übermittlung zu löschen. Sofern der Auftraggeber die
Daten dauerhaft aufbewahren möchte, kann er sich davon entsprechend zeitnahen
Kopien speichern.
11. Interoperabilität, Funktionstüchtigkeit und Verfügbarkeit
Wir sind bemüht, eine bestmögliche Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit unserer
Leistungen, insbesondere unserer Programmierleistungen, zu gewährleisten.
Aufgrund der Vielfalt existierender Hard- und Software ist es uns nicht möglich, eine
fehlerfreie Interoperabilität mit allen Systemen zu gewährleisten. In der Vielfalt
hauptsächlich der unterschiedlichen Darstellungen in verschiedenen Browsern ist
eine hundertprozentige Übereinstimmung und Funktionstüchtigkeit nicht zu
gewährleisten und unterliegt auch nur in begrenztem Umfang unserer
Einflussnahme. Websites können je nach Browser in einem geringfügigen Maße in
der Funktionstüchtigkeit oder Darstellung beeinträchtigt sein. Wir behalten uns
insoweit vor, uns jeweils auf die marktführenden Systeme zu beschränken. Bei
Fragen zur Interoperabilität unserer Leistungen mit den von Ihnen verwendeten
Systemen und Systemumgebungen erteilen wir Ihnen gerne Auskunft. Unser
Angebot ist im Rahmen marktüblicher Serververfügbarkeiten verfügbar.
Notwendige Wartungsarbeiten erbringen wir in der Regel zu Nachtzeiten.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der
Schriftform; dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder
undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar
werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die
Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige
wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der
wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der
unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die
vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der
Vertrag als lückenhaft erweist.
12.3 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Gerichtsstand Leipzig. Dasselbe gilt, wenn der
Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder sein
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt sind.
Stand: 12.12.2024

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